Sicherheit auf Dächern

Hier geht es ums Überleben und es zählt nur EINES: OBEN BLEIBEN !!!

Aktuelle Zahlen der BG BAU zeigen in erschreckendem Maße, wieviele Absturzunfälle es jährlich gibt. Starben 2015 noch 20 Beschäftigte, waren es 2019 unglaubliche 37 Personen (bei etwa 7000 Stürzen)!


Dabei gibt es unzählige technische Möglichkeiten um auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen sicher zu arbeiten (sei es während der Bauzeit oder in der Gebäudeunterhaltung/Wartung).


Jedoch müssen die Sicherheitseinrichtungen bereitgestellt und auch konsequent genutzt werden.  

Durch die steigenden Unfallzahlen ändern sich die geltenden Normen:

Der Kollektivschutz hat in den Normen, Verordnungen und Merkblättern Vorrang vor den persönlichen Schutzmaßnahmen:

In den Unterlagen der BG BAU ist unter der Überschrift "Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz" zu lesen:

Zur Sicherung gegen Absturz existieren drei Kategorien von Schutzmaßnahmen:


1] ABSTURZSICHERUNG (technische Vorrichtung, die den Sturz gar nicht erst zulässt, beispielsweise durch Umwehrung des Gefahrenbereichs in Richtung Absturzkante)

2] AUFFANGEINRICHTUNGEN (diese mildern oder bremsen den Sturz, etwa durch ein Fangnetz oder eine Fanglage im Gerüst)

3] PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ (PSAgA): lassen sich weder eine Absturzsicherung noch eine Auffangeinrichtung realisieren, kann in letzter Instanz auf Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zurückgegriffen werden. In der Prävention gilt das TOP-Prinzip. Das besagt, dass bei vorhandenen Gefährdungen technische Schutzmaßnahmen vor persönlichen Vorrang haben. Denn auch beim Auffangen besteht ein Unfallrisiko.




Aussagekräftiges Merkblatt zum Thema:


Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):

Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern:

"Kollektive Schutzeinrichtungen (z.B. Geländer, Attika, ...) haben absoluten Vorrang gegenüber dem Anseilschutz."


Bei der DGUV kommen die Meldedaten von Unfällen zusammen. Wenn hier in der Tabelle geschrieben steht "SIND auszustatten", dann stellt dies keine Bitte dar. Das bedeutet selbst wenn "nur" die Dacheinläufe zwei Mal pro Jahr gereinigt werden, so sind wir wenn diese Tätigkeit kein Dachdecker ausführt in der Austattungsklasse 3 und das Dach ist mit kollektiven Schutzeinrichtungen (z.B. Dachrandgeländern) auszustatten. 




Weitere Norm beispielhaft DIN 4426 (Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen):

„... Umwehrungen, Geländer oder Netze, haben Vorrang vor Einrichtungen zum Befestigen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).“


ALTE Sicherheitsausstattung trifft NEUE:


Einzelanschlagpunkte sind immer häufiger OUT, werden zurückgebaut.


Neue Dachrandgeländer erobern auch unser Land (nachdem diese Systeme bereits im Nachbarland Frankreich PFLICHT sind).




Entlang aller Dachränder montierte SICHERHEITSGELÄNDER bieten SCHUTZ für ALLE Beteiligten und Bereiche, beispielsweise bei Flachdachinspektionen und bei Wartungsarbeiten:


Vorteil der Kollektiven Sicherheitsgeländer zu Anschlageinrichtungen:


- Alle Personen innerhalb des Geländers sind geschützt

- Die Personen auf dem Dach benötigen keine besondere Schulung und Unterweisung

- Die Personen auf dem Dach können sich ohne Einhängen und Umhängen der PSAgA frei bewegen

- Keine jährliche Überprüfungen wie bei den Anschlageinrichtungen

- Langfristig sind damit Sicherheitsgeländer wirtschaftlicher als Anschlageinrichtungen